Sehr geehrte Kundinnen und Kunden.

Um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der Firma müller-showlight zu garantieren, bitten wir Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

a)Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma müller-showlight abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma müller-showlight zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Die Angestellten der Firma müller-showlight sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.

Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma müller-showlight von der Erfüllung geschlossener Verträge.

Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor.

b) Vermietung

  • Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  • Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind höhere Gewalt und entbindet müller-showlight von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

  • Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen möglich.

  • Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalte ich mir vor.

  • Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe.

  • Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand oder vor Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreiem Zustand, und dessen Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sich vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu verstehen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und vom vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

  • Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, dass er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter kann für den Fall, dass der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Mietzinses verlangen. Der Schadensersatzanspruch der Firma müller-showlight erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten Mietzeit um 10% auf 30% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins von 30% auf 40% des Mietzinses. Für den Fall, dass der Kunde erst  am Tage des Beginns, oder am letzten Tage vor Beginn der vereinbarten  Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig.

  • Die Vermietung an Dritte durch den Mieter ist nicht statthaft.

  • Die Preise der Firma müller-showlight gelten in € Euro. Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.

  • Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert.

  • Bei der Miete von Geräten mit oder ohne meinem Personal hat der Kunde dafür zu Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser vereinbarten Pflichten haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste.

  • Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.

  • Schäden, die am Veranstaltungsort durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.

  • Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen.

  • Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Geräte in Bar, oder innerhalb 7 Tage durch Banküberweisung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  • Bei Bezahlung durch Banküberweisung erfolgt die erste Mahnung innerhalb 7 Werktage nach Fälligkeitsdatum (mit Mahngebühr 3%).

  • Die angegebenen Mietpreise gelten pro Tag. Werden die Mietgegenstände nicht im vereinbarten Zeitraum, oder erst zwei Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit, vom Mieter zurück gegeben, wird ein weiterer voller Tag berechnet.

  • Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Preis aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 14 Tagen nach erster Rechnungsstellung.

  • Die Firma müller-showlight behält sich vor, von dem Kunden eine Kaution in Höhe doppelten Mietpreis zu verlangen.

  • Leistungen der Firma müller-showlight
    a) Bereitstellung der technischen Ausrüstung, z. B. Ton- und Lichtanlagen mit Zubehör

    b) Zusammenstellung durch einen Diskjockey und Beleuchtung durch einen Lightjockey.

  • Leistungen des Mieters:
    a) Der Veranstalter haftet für Schäden, durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt, während und nach der Veranstaltung an technischen Geräten in kompletter Höhe.

    b) Der Veranstalter ist verpflichtet die Veranstaltung (sofern sie öffentlich ist) der GEMA anzumelden.
    c) Der Veranstalter hat für eine Zufahrt zum Entladeplatz, Aufbaulicht, und einen freien Zugang sowie einen ausreichenden Stromanschluss zu sorgen.

  • Die Firma müller-showlight behält sich vor, unter bestimmten Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die Veranstaltung abzubrechen.

  • Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden.

c) Verkauf

1. Vertragsabschluss

Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.

2. Preise

Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Lieferung

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.

Der Kunde kann die bestellte Ware innerhalb von 5 Tagen ungenutzt, in Originalverpackung und mit allen dazugehörigen Zubehörteilen unter Angabe eines Grundes zurücksenden. Ggf. durch die Rücksenden entstehenden Porto- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 5 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden in voller Höhe vom Kunden getragen.

Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt.

Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.

5. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Vorkasse. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

6. Mängelansprüche

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:

Bei einer Nutzungsdauer

- von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur.

Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.

Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.

Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.

Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o. ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hof. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hof, 01.01.2017